Rattenmeldepflicht

In Ihrem Haus oder Garten haben sich Ratten eingenistet? Tatsächlich ist das auch in Großstädten ein immer häufigeres Problem. In diesem Ratgeber klären wir über die Rattenmeldepflicht auf.

Was gilt bei Rattenbefall in Haus & Garten?

In Ihrem Haus oder Garten haben sich Ratten eingenistet? Tatsächlich ist das auch in Großstädten ein immer häufigeres Problem. Ratten sind dafür bekannt, die Nähe des Menschen zu suchen. Der Grund dafür: Dort gibt es in Abfalleimern und Vorratskammern jede Menge Futterquellen, die ihr Überleben garantieren.

Inhaltsverzeichnis

Sind Ratten im Garten meldepflichtig?

Im Alltag werden Sie nur selten eine Ratte an Ihnen vorbeiflitzen sehen und eine einzelne Ratte in Ihrem Garten ist noch nicht meldepflichtig. Sollten es aber mehrere sein und Sie deutliche Spuren am Haus und im Garten vorfinden, sind Sie dazu verpflichtet, dies beim Ordnungsamt zu melden.

Sind Ratten im Haus meldepflichtig?

Haben Sie Ratten im Haus entdeckt, sollten Sie das umgehend beim zuständigen Ordnungsamt melden. Anders als bei Ratten im Garten, ist bei Ratten im Haus eine erhöhte Vorsicht geboten und selbst einzelne Ratten sollten gemeldet werden.

Ratten machen sich in der Regel mit folgenden Hinweisen bemerkbar:

Rattenkot

Rattenkot zählt neben dem Fund von lebendigen und toten Tieren zu den eindeutigsten Indizien für einen meldepflichtigen Rattenbefall. Ein Hinweis dafür, dass sich die Ratten wahrscheinlich noch in der Nähe befinden, ist weicher und glänzender Kot. Grundsätzlich gilt: Je mehr Kot vorhanden ist, desto größer ist der Befall.

Schmierspuren

Sollten sich Ratten in Ihrem Haus eingenistet haben, können Sie das anhand von Schmierspuren erkennen. Sie entstehen dadurch, dass die Ratten beim wiederholten Überqueren ihrer Laufwege Körperfett hinterlassen. Diese Schmierspuren vermischen sich mit Staub und Dreck und kommen in der Regel vermehrt in den oberen Stockwerken eines Hauses vor.

Nester und Bauten

Hausratten und ihre Nester sind nur schwer aufzuspüren und befinden sich meist in den oberen Etagen, beispielsweise dem Dachboden. Sie sind relativ klein und kommen in Deutschland nur noch selten vor. Häufiger anzutreffen sind hingegen Wanderratten: Sie sind größer und kräftiger und leben in der Regel außerhalb von Gebäuden in ihren Erdbauten.

Geruch

Sollten Sie einen starken Ammoniakgeruch in Ihrem Haus bemerken, ist das ein Zeichen für die Meldepflicht einer Rattenplage. Ratten produzieren durch ihren Kot und Urin einen beißenden Geruch, den sie durch ihre Körperdrüsen ausscheiden.

In welchen Bereichen sind Ratten außerdem meldepflichtig?

Es besteht eine allgemeine Meldepflicht für Ratten in der Wohnung oder im Garten. Darüber hinaus gilt das aber auch für andere Lebensbereiche:

Meldepflicht von Ratten in öffentlichen Räumen

Ratten müssen Sie dem Gesundheitsamt melden, auch wenn Sie diese nicht auf Ihrem privaten Grundstück sehen. Anzeichen von einem Befall im öffentlichen Raum in Form von Kot oder Bauten müssen Sie ebenfalls bei den zuständigen Behörden kommunizieren.

Meldepflicht von Ratten in der Gastronomie

Rattenbefälle in der Gastronomie sind ein kritisches Thema. Hier können Bakterien und Krankheiten besonders schnell eingeschleppt werden, da Ratten gerne an offenstehenden Lebensmitteln und anderen Waren knabbern. Selbstverständlich sind auch in Restaurants und Cafés Haus- und Wanderratten meldepflichtig, da sie die Gesundheit der Gäste massiv gefährden. Die Lebensmittelkontrolle des Ordnungsamtes muss darüber schnellstens informiert werden, um eine potenzielle Kontaminierung der Lebensmittel zu prüfen.

Es sollte auch im Interesse eines jeden Gastronomen sein, sich zügig um die Beseitigung von Ratten zu kümmern. Sie vermehren sich nämlich äußerst schnell und brauchen nur circa drei Wochen, um ihren Nachwuchs auf die Welt zu bringen: Pro Wurf gibt es sieben bis acht neue Ratten. Außerdem ist es ratsam, unmittelbar einen professionellen Schädlingsbekämpfer einzuschalten, um Reputationsprobleme bei Kunden zu vermeiden. Gäste könnten bei einem starken Rattenbefall von einem erneuten Besuch abgeschreckt werden, da sie fälschlicherweise auf mangelnde Hygiene im gastronomischen Betrieb schließen. Je stärker der Rattenbefall ist, desto zeitintensiver ist auch die Bereinigung: Das kann im schlimmsten Fall zu wirtschaftlichen Verlusten führen, da der Betrieb für diese Dauer geschlossen werden muss.

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Ist der Mieter für die Meldung von Ratten zuständig?

Zusätzlich besteht für Mieter bei Ratten im Haus oder Garten eine Meldepflicht bei ihren Vermietern. Dieser ist dann dafür zuständig, den Befall bei den zuständigen Behörden zu melden und eine professionelle Schädlingsbekämpfung zu beauftragen. Prinzipiell trägt der Vermieter die Kosten dieser Beseitigung, sofern der Mieter den Befall unverzüglich meldet und nicht selbst dafür verantwortlich ist.

Was passiert nach der Meldung?

Melden Sie einen Rattenbefall in öffentlichen Räumen, kümmert sich die Stadt darum, die jeweiligen Flächen von den Ratten zu befreien. Bei privaten Grundstücken sind Sie in den meisten Bundesländern selbst dafür zuständig, Maßnahmen zur Rattenbekämpfung durchzuführen. Wir haben für Sie auch einige Tipps zur Beseitigung von Ratten zusammengetragen, falls Sie es selber probieren wollen. Da die falsche Nutzung aber mitunter gefährlich werden kann und Sie sich nicht über das Ausmaß des Befalls sicher sein können, empfehlen wir Ihnen, mit einem professionellen Dienstleister zu kooperieren. Wir von SchädlingsHero haben ein bundesweites Netzwerk an zuverlässigen und erfahrenen Kammerjägern. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular!

Wo müssen Ratten gemeldet werden?

Einen Rattenbefall müssen Sie grundsätzlich beim Ordnungsamt oder Gesundheitsamt melden – die genauen Bestimmungen sind von Ihrem Bundesland abhängig. Meistens können Sie sich dafür einfach telefonisch oder auf der Webseite Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren. Mit einem Anruf erfüllen Sie Ihre Meldepflicht von Ratten. Selbstverständlich können Sie das auch schriftlich erledigen.

Während Ihrer Meldung müssen Sie eine genaue Adresse bei der jeweiligen Behörde angeben. Zusätzlich ist es für die Mitarbeiter hilfreich zu wissen, um wie viele Ratten es sich handelt beziehungsweise wie stark der Befall ist. Dafür können Sie Ihre Beobachtungen schildern und Angaben zu Ihrer Wohnumgebung machen.

Meldepflicht für Ratten in Berlin

In Berlin müssen Ratten beim Gesundheitsamt des jeweiligen Bezirks gemeldet werden:


Charlottenburg-Wilmersdorf
(030) 9029-16047
[email protected]


Friedrichshain-Kreuzberg
(030) 9029-88328
(030) 9029-88368
hygieneba-fk.berlin.de

Lichtenberg
(030) 9029-67552
hygienelichtenberg.berlin.de

Marzahn-Hellersdorf
(030) 9029-33639
hygiene-mhba-mh.berlin.de

Mitte
(030) 9018-33278
hygiene-umwelt ba-mitte.berlin.de

Neukölln
(030) 9023-91280
geshygbezirksamt-neukoelln.de

Pankow
(030) 9029-52869
geshumba-pankow.berlinde


Reinickendorf
(030) 90294-5068
gesundheitsamtreinickendorf.berlin.de


Spandau
(030) 9027-94031
(030) 9027-94022
ges2ba-spandau.berlin.de


Steglitz-Zehlendorf
(030) 9029-93624
hygieneba-sz.berlin.de


Tempelhof-Schöneberg
(030) 9027-77351
hygieneba-ts.berlin.de

Treptow-Köpenick
(030) 9029-74757
(030) 9029-74773
geshumba-tk.berlin.de

Meldepflicht für Ratten in Hamburg

In Hamburg müssen Ratten bei der Stadt gemeldet werden. Das geht entweder telefonisch unter der (040) 42845-7972 oder per E-Mail an die [email protected]. Weitere Informationen gibt es auf der offiziellen Webseite der Stadt Hamburg.

Meldepflicht für Ratten in NRW

Sollten Sie einen Rattenbefall in NRW melden wollen, müssen Sie das beim zuständigen Gesundheits- oder Ordnungsamt machen. Um zu erfahren, wo die richtige Meldestelle ist, können Sie sich ganz einfach auf der Webseite oder telefonisch bei Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.

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